Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung und elektronische Übermittlung von Bildmaterial durch pictureNEWS

§ 1 - Allgemeines

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle bestehenden und zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen, die von pictureNEWS gegenüber dem Kunden erbracht werden, ohne daß es im Einzelfall einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

2. Entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie erlangen auch dann keine Gültigkeit, wenn pictureNEWS die Bestellung vorbehaltlos ausführt. Sofern für bestimmte Rechtsfragen zwischen den Vertragspartnern keine individuelle Absprache getroffen wurde und auch in unseren AGB keine Regelung enthalten ist, gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne der §§ 310 Abs.1, 14 BGB.


§ 2 - Lieferung des Bildmaterials auf elektronischem Wege

1. Kommt der bestellte Bilddatensatz aufgrund technischer Fehler bei der elektronischen Übermittlung beim Kunden nicht ordnungsgemäß an, ist der Kunde berechtigt, ihn ohne Zusatzkosten erneut herunterzuladen bzw. übersandt zu bekommen.

2. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Schadensersatz sind für diesen Fall ausgeschlossen, es sei denn, daß der Fehler auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten von pictureNEWS beruht.


§ 3 - Lieferung des Bildmaterials auf konventionellem Wege

1. Wünscht der Kunde die Lieferung auf konventionellem Wege, wird ihm das bestellte Bildmaterial innerhalb von 3 Werktagen per Post an die angegebene Bestelladresse zugesandt.

2. Die Kosten der Versendung trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere auch für höhere Kosten, die aufgrund einer vom Kunden gewünschten anderen Versendungsart, z.B. Kuriertransport, entstehen. Bei der Versendung von Original-Dias fallen für den Kunden zusätzliche Kosten für die Versicherung des Bildmaterials an.

3. Reklamationen, die die gelieferte Sendung betreffen, sind pictureNEWS innerhalb von 3 Tagen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

4. Überlassenes Bildmaterial bleibt Eigentum von pictureNEWS. Der Kunde ist verpflichtet, das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln.


§ 4 - Nutzungsrechte

1. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht für die einmalige Verwendung des Bildes zu dem von ihm angegebenen Zweck und in dem von ihm angegebenen Medium.

2. Übertragen wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht. Dieses gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Inhalt her weiterem Urheberschutz unterliegen. Die Ablösung etwaiger weiterer Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigun-gen bei Dritten obliegt dem Bildverwender.

3. Jede über Abs. 1 hinausgehende Verwendung, Speicherung, Wiedergabe, Weitergabe oder sonstige Nutzung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung von pictureNEWS und ist gesondert honorarpflichtig. Das gilt insbesondere für:

- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken

- die Speicherung oder Duplizierung auf Datenträgern
aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder
elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofilm), soweit dieses nicht nur der
Verwendung des Bildes gem. Abs. 1 dient

- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, soweit dieses nicht nur der Verwendung des Bildes gem. Abs. 1 dient

- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in
Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven, auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt, , soweit dieses nicht nur der Verwendung des Bildes gem. Abs. 1 dient

- die Weitergabe des Bildmaterials bzw. die Übermittlung der
Bilddateien an Dritte, soweit dieses nicht nur der Verwendung des
Bildes gem. Abs. 1 dient

- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildes

- Das Abzeichnen, Abfotografieren oder die anderweitige Nutzung des
Bildes als Motiv

4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.


§ 5 - Honorare

1. Bestellt der Kunde die Bilder unmittelbar über die Bestellmöglichkeit auf der Webseite von pictureNEWS, sind die für die konkrete Bestellung ausgewiesenen Honorare zu zahlen. Für Bestellungen auf anderem Wege, für die keine ausdrückliche Honorarvereinbarung getroffen wurde, richtet sich das zu zahlende Honorar nach den jeweils gültigen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Alle angegebenen Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Honorare für Bildverwendungen die auf den Webseiten von pictureNEWS nicht ausgewiesen sind, bedürfen der individuellen Honorarverhandlung. Haben die Vertragsparteien eine solche Vereinbarung nicht getroffen, richtet sich das vom Kunden zu zahlende Honorar nach den jeweils gültigen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

3. Alle ausgewiesenen Honorare gelten nur für die in Ziff. IV 1 vorgesehene Nutzung. Sind weitergehende Nutzungsrechte vereinbart, bedarf es auch einer gesonderten Honorarvereinbarung. Haben die Vertragsparteien eine solche individuelle Vereinbarung nicht getroffen, bestimmt sich das Honorar für die über Ziff. IV 1 hinausgehende Nutzung ebenfalls nach den jeweils aktuellen Honorarsätzen von pictureNEWS bzw., soweit die konkrete Nutzung hiervon nicht umfaßt wird, nach den jeweils gültigen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing.

4. Das Honorar ist innerhalb von 3 Wochen ab Rechnungsdatum zur Zahlung ohne Abzug fällig. Der Kunde ist auch dann zur Zahlung in voller Höhe verpflichtet, wenn das Bild nicht veröffentlicht wird. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.


§ 6 - Veröffentlichung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die zum Bild gehörenden Information zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen. Er verpflichtet sich zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates. Insbesondere sind tendenzverfremdende, verfälschende sowie herabwürdigende Darstellungen von Personen unzulässig.

2. Der Bildverwender trägt die volle Verantwortung für die entsprechende Platzierung und Betextung der Bilder. PictureNEWS übernimmt keine Verantwortung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder des Urheberrechtes durch eine abredewidrige oder sinnentstellte Verwendung in Bild und Text. Bei der Verletzung dieser Rechte ist allein der Bildverwender gegenüber dritten Personen schadensersatzpflichtig.

3. Die Veröffentlichung ist nur unter Anbringung des von pictureNEWS vorgegebenen Urhebervermerks gestattet. Das gilt nicht für die Nutzung zu PR- und Werbezwecken.

4. Der Kunde ist verpflichtet, pictureNEWS nach erfolgter Veröffentlichung innerhalb von 4 Wochen ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen.


§ 7 - Löschung der Bilddateien bzw. Rückgabe des Bildmaterials

1. Auf konventionellem Wege übermitteltes Bildmaterial ist unverzüglich nach der Veröffentlichung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum unaufgefordert zurückzusenden.

2. Überläßt pictureNEWS auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bilddateien oder Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt die Bilddateien zu löschen bzw. das Bildmaterial zurückzugeben.

3. Die Rücksendung des Bildmaterials auf konventionellem Wege erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.


§ 8 - Haftung für fehlerhafte Bildinformationen

Sollten die von pictureNEWS erstellten Bildinformationen oder deren Zuordnung fehlerhaft sein, stehen dem Kunden grundsätzlich die gesetzlich vorgesehen Rechte zu. Für weitergehende Vermögensschäden, die dem Kunden aufgrund unkorrekter Bildinformationen entstanden sind, haftet pictureNEWS allerdings nur, soweit der Fehler auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von pictureNEWS oder unseren Erfüllungsgehilfen beruht.


§ 9 - Vertragsstrafe bei pflichtwidrigem Verhalten des Kunden

1. Bei jeglicher unberechtigten Verwendung, Speicherung, Wiedergabe, Weitergabe oder sonstigen Nutzung des Bildmaterials ist der Kunde verpflichtet, für jeden Einzelfall an pictureNEWS eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Honorars zu zahlen, welches sich aus den jeweils gültigen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing für die konkrete Nutzung ergibt. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.

2. Ist der Kunde gemäß § 6 Abs. 3 zur Anbringung eines Urhebervermerks verpflichtet, kann pictureNEWS bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100,- Euro pro betroffenem Bild verlangen. Hat der Kunde pictureNEWS innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung kein Belegexemplar zur Verfügung gestellt, ist er zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 50,- Euro verpflichtet.

3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist vom Kunden für die Zeit nach Ablauf der in § 7 gesetzten oder gesondert vereinbarter Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von

- Euro 0,30 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-
Duplikate

- Euro 1,- pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.

Die Höhe dieser Vertragsstrafe ist begrenzt auf die jeweils in Abs. 4 aufgeführten Vertragsstrafen für zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial.

4. Für zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial hat der Kunde, ohne daß pictureNEWS die Höhe des Schadensersatzes nachzuweisen braucht, Schadensersatz zu leisten in Höhe von

- Euro 40,- pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat

- Euro 130,- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat

- Euro 760,- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat

- Euro 1.700,- pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem
Unikat.

Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen.

Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, daß ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.
Durch diese Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.


§ 10 - Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, ist für alle in pictureNEWS zusammengeschlossenen Fotografen Gerichtsstand und Erfüllungsort Frankfurt/Main.


home